Ecuador hat es geschafft, Uganda und Peru auch. Nur Deutschland war nicht dabei, als die UN-Konvention gegen Korruption am 14. Dezember 2005 in Kraft trat. Sie verbietet Politikern jegliche Annahme von Präsenten und Annehmlichkeiten und macht eine schärfere strafrechtliche Verfolgung möglich. Vorteilsnahme wird bei deutschen Bundestagsabgeordneten bislang nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Verkauf einer Stimme bei einer Abstimmung nachgewiesen werden kann. Nach Ansicht von Korruptionsbekämpfern könnte mit einer Umsetzung der Konvention der zentrale Schwachpunkt in den deutschen Anti-Korruptions-Bestimmungen beseitigt werden.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erste Versuche unternommen, die UN-Konvention gegen Korruption in nationales Recht umzuwandeln. Nach Angaben der zuständigen Referentin im Ministerium seien diese Überlegungen aufgegeben worden, nachdem „Gespräche im vorparlamentarischen Raum“ ergeben hätten, dass sich keine Mehrheit im Bundestag finden lasse. In der neuen Legislaturperiode wolle das Ministerium jedoch einen weiteren Anlauf zur Ratifizierung unternehmen. Gleiches wird auch von der SPD-Fraktion bekräftigt. Die am 31. Oktober 2003 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Konvention ist das Resultat zweijähriger Verhandlungen, an denen sich Deutschland aktiv beteiligt hat. Nachdem Ecuador als 30. Staat die Konvention ratifiziert hatte, trat sie Mitte Dezember 2005 in Kraft – allerdings ohne Deutschland.
Deutschland – und das ist seit Jahren bekannt – ist keineswegs weltweiter Spitzenreiter im Kampf gegen Korruption. Der Korruptionsindex von Transparency International 2004 liegt in dieser Disziplin auf Platz 15 – und damit unter dem Durchschnitt der EU-Staaten. Auch die laschen strafrechtlichen Regelungen im Fall von Abgeordnetenbestechung sind kein Geheimnis. Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption wäre eine Möglichkeit, diese Missstände zu korrigieren. Dass der Deutsche Bundestag dies nicht tut und die Vorgaben der UNO ignoriert, ist eine Berichterstattung wert – zumal deutsche Parlamentarier regelmäßig mit dem Finger auf Staaten zeigen, die andere UNO-Bestimmungen wie das Kyoto-Protokoll nicht ratifizieren.
Das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtete am 26. Juni 2003 in einem längeren Beitrag über die Problematik. Im Januar 2005 thematisierte das ARD-Magazin „Monitor“ anhand der Nebenverdienst-Debatte bei Politikern die mangelnde Transparenz und Kontrolle bei politischen Mandaten. Im Zuge dessen wurde auch die UN-Konvention erwähnt. Damals musste man allerdings noch davon ausgehen, dass Deutschland bis zum Ende des Jahres ratifiziert. Als dies im Dezember 2005 nicht geschah, berichtete darüber kein einziges Medium.
Auch ansonsten findet das Thema – trotz aktiver Öffentlichkeitsarbeit von Transparency International – medial kaum Beachtung. Nach der Unterzeichnung durch Ecuador am Rande des UNO-Gipfels am 15.9.2005 berichteten zwar sämtliche Nachrichtenagenturen, jedoch nur mit einer kurzen Meldung ohne Verweis auf Deutschland. In der Presse ging die Unterzeichnung in der allgemeinen Berichterstattung über den Gipfel unter. Anlässlich des Inkrafttretens der Konvention berichteten lediglich die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Frankfurter Rundschau. Die FAZ widmete der Konvention auf Seite 23 in der Rubrik „Recht und Steuern“ ein Erklärstück eines Fachanwalts. Schwerpunkt sind hier jedoch nicht die Auswirkungen auf Mandatsträger, sondern die Bestimmungen zu Korruption in der freien Wirtschaft. Mehr Aufmerksamkeit erhält das Thema lediglich in der FR: Die Zeitung beschäftigt sich in einem Kommentar sogar explizit damit.
bearbeitet von Klaus Jansen
Betreut von Christina Kiesewetter, Institut für Journalistik, Universität Dortmund
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United Nations Convention against Corruption
http://www.unodc.org/unodc/en/crime_convention_corruption.html
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Christine Skowronowski: „Korruption nimmt zu“, FR vom 9.12.2005
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Christine Skowronowski: „Fatal“, FR vom 9.12.2005
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Olaf Jahn / Susanne Opalka: Beitrag für das Magazin Kontraste, 26. Juni 2003
http://www.rbbonline.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1167957.html
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Karin Führ/ Monika Wagener: Diäten: Bundestagsabgeordnete missachten seit 30 Jahren den Spruch der Verfassungsrichter, Beitrag für das Magazin Monitor am 13.1.2005
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml?sid=123
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Heiner Hugger: „Vorsorge ist vorgeschrieben“, FAZ vom 14.12.2005


